Die Hundesteuer – Pflicht, Kosten, Ausnahmen & Tipps

In Deutschland müssen laut dem Hundesteuergesetz bzw. Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes alle Hundebesitzer eine Hundesteuer an den Staat entrichten.

Hundesteuer-Pflicht in Deutschland

Sobald ein Hund in die eigenen vier Wände zieht, ist der rechtmäßige Eigentümer des Vierbeiners dazu verpflichtet, die Fellnase bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzumelden. Mit der Registrierung des Hundes beginnt gleichzeitig auch die Pflicht zur Entrichtung der Hundesteuer. Die Hundesteuer zählt zur sogenannten Gemeindesteuer und ist damit eine örtliche Aufwandsteuer.

Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde, in welcher der Hund angemeldet ist. Meistens ist die Hundesteuer in Großstädten höher als in kleineren Gemeinden.

Mit der Zahlung der Hundesteuer erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke. Diese sollte gut sichtbar am Halsband des Vierbeiners befestigt werden, denn sie gilt bei einer Kontrolle als Nachweis für die Anmeldung der Fellnase und die erfolgte Zahlung der Hundesteuer.

Für wen ist die Hundesteuer verpflichtend?

Grundsätzlich muss jeder private Hundehalter die Steuer entrichten. Die Hundesteuer wird pro Hund fällig. Wer im Besitz mehrerer Hunde ist, muss somit jeden einzelnen Hund bei der Gemeinde anmelden.

Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Hund natürlich entsprechend in der neuen Gemeinde angemeldet werden. Verstirbt der geliebte Vierbeiner oder wird er abgegeben, muss er bei der Gemeinde wieder abgemeldet werden, damit die Hundesteuer entfällt.

Wann wird die Hundesteuer fällig?

Wann die Hundesteuer fällig wird, kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. In vielen Gemeinden werden Hundebesitzer bereits ab dem ersten Tag der Anmeldung zur Kasse gebeten. In anderen Orten gewährt man eine Meldefrist von beispielsweise einem Monat. Wieder andere Gemeinden fordern die Zahlung der Hundesteuer erst, nachdem ein Welpe den 3. Lebensmonat vollendet hat.

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Jahresabgabe, die somit jährlich zur Zahlung zugestellt wird.

Bei Nichtzahlung der Hundesteuer oder versäumter Anmeldung des Vierbeiners handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer entsprechenden Geldstrafe einhergeht. Dies lohnt sich natürlich keinesfalls, weswegen auf eine zeitnahe Anmeldung und Entrichtung der Hundesteuer geachtet werden sollte. Das Geld für die Strafe sollten Sie lieber in ein gesundes Hundefutter für Ihren Vierbeiner stecken.

Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer?

Die Kosten fallen je nach Gemeinde unterschiedlich hoch aus. Die Höhe für den Ersthund variiert in der Regel zwischen 0 bis zu ca. 200 Euro jährlich. Bei der Haltung mehrerer Hunde wird die Gebühr für die folgenden Hunde meist regional günstiger, manchmal aber sogar teurer sein.

Die Hundesteuer für Listenhunde bzw. Kampfhunde (z.B. American Pitbull Terrier, Bordeauxdogge, Kangal, American Staffordshire Terrier etc.) ist deutlich höher als für Hunderassen, die nicht als Listenhunde eingestuft werden.

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine private Ausgabe. Sie kann somit steuerlich nicht abgesetzt werden!

Wofür werden die Einnahmen aus der Hundesteuer genutzt?

Fälschlicherweise denken viele, dass die Hundesteuer beispielsweise für die Beseitigung von Kot oder anderen Hinterlassenschaften der Vierbeiner genutzt wird. Die Einnahmen aus der Hundesteuer werden von der Gemeinde allerdings für diverse kommunale Aufgaben verwendet. Neben der Finanzierung von Hundekotbeutelspendern wird der Betrag somit auch für andere Bereiche genutzt, wie z.B. die Finanzierung von Kinderspielplätzen, Gehwegen oder sonstigen öffentlichen Plätzen.

Die Einnahmen durch die Hundesteuer kommen damit also allen Bürgern der Gemeinde zu Gute.

Gibt es Ausnahmen bei der Hundesteuer?

Personen, die einen Hund aus gewerblichen Gründen anschaffen, sind von der Entrichtung der Hundesteuer ausgenommen. Eine gewerbsmäßige Hundehaltung liegt beispielsweise bei Hundezüchtern, Schäfern, Personen- und Objektschützern etc. vor. Wird ein Rottweiler beispielsweise dafür eingesetzt, um das Firmengelände als Wachhund zu schützen, ist der Besitzer von der Hundesteuer befreit.

In allen Gemeinden gilt für Assistenzhunde eine Befreiung von der Hundesteuerpflicht. Assistenzhunde werden von Personen geführt, die durch eine Behinderung auf die Hilfe des Vierbeiners angewiesen sind. Hierunter fallen z.B. Blindenführhunde, Asthmawarnhunde, Diabetikerwarnhunde etc.

Menschen mit geringem Einkommen, die sich dennoch einen Hund anschaffen möchten, können mit entsprechendem Nachweis in manchen Gemeinden von einer Ermäßigung profitieren. Je nach Bundesland sind Rentner von der Zahlung zur Hundesteuer sogar vollkommen befreit.

Welche Regelungen in Ihrer Gemeinde gelten, sollten Sie am besten direkt vor Ort erfragen.

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